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Festlegung Kalibrierintervalle

Hinweise zur Festlegung von Kalibrierintervallen

Für sicherheits- und qualitätsrelevante Messaufgaben ist es entscheidend, dass die Messergebnisse im Rahmen der spezifizierten Messunsicherheit liegen. Um dieser grundlegenden Forderung gerecht zu werden, ist es notwendig, die Messunsicherheit regelmäßig zu ermitteln, d.h. die Messmittel zu kalibrieren.

Damit stellt sich für den Anwender die Frage, wie oft eine Kalibrierung durchzuführen ist. Grundsätzlich sollten Messmittel für sicherheits- und qualitätsrelevante Messaufgaben mit Kalibrierschein beschafft werden. Ausgehend von der Herstellerempfehlung (häufig 1 Jahr) kann die erste Rekalibrierung terminiert werden. Bei harten Einsatzbedingungen:

  • Hohe Betriebsstundenzahlen
  • Wechsellastbetrieb
  • extreme Temperaturbedingungen
  • Verschmutzung und Feuchtigkeit
  • Häufige Montage und Demontage des Sensors

sollte auch das Erstintervall abweichend von der Herstellerempfehlung verkürzt werden (auf z.B. ½ Jahr). Die danach folgenden Kalibrierintervalle können dynamisch festgelegt werden. Dazu werden die Änderungen in den früheren Kalibrierungen bewertet. Liegt der Messwert in der Nähe der Unsicherheitsgrenze und war die letzte Änderung so groß, dass der Messwert im nächsten Intervall voraussichtlich aus dem spezifizierten Unsicherheitsbereich herausläuft, ist das Intervall entsprechend zu verkürzen. Ist der Messwert stabil und die Änderungen gering im Vergleich zum spezifizierten Unsicherheitsbereich, kann das Intervall entsprechend verlängert werden.

Die Gültigkeitsdauer eines Kalibrierscheins nach DIN EN ISO 376 (siehe Abschnitt 8.3.2) für ein Kraftmessgerät beträgt höchstens 26 Monate.

Ein Kraftmessgerät ist neu zu kalibrieren, wenn es einer Überlastung ausgesetzt wurde  (siehe hierzu auch DIN EN ISO 376, Abschnitt 8.3.2) oder nachdem eine Instandsetzung stattgefunden hat.